Der Schornsteinfeger: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

Ihr Schornsteinfegermeister

Frank Brockmann

Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen

Am 16.06.2009 trat erstmals eine bundesweit einheitliche Kehr- und Überprüfungsordnung für Schornsteinfeger in Kraft.   Seit dem 1. Januar 2010 arbeiten alle Schornsteinfeger in...
14.01.2010
LIV Nordrhein-Westfalen

Wer wartet misst nicht und wer misst wartet nichtœ

Spitzenvertreter des Schornsteinfegerhandwerks NRW sowie des Fachverbandes Sanitär Heizung Klima NRW suchen – bedingt durch die Neuordnung des Schornsteinfegerrechts – einen Interes...
29.07.2009
LIV Nordrhein-Westfalen

Neuregelung des Schornsteinfegerrechts

Die Neuregelung des Schornsteinfegerrechts   Thomas Ernst Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Berlin   Mit der Novellierung des Schornsteinfegerwesens im Jahr 2008 w...
21.07.2009
LIV Nordrhein-Westfalen

Übergangsfrist im Schornsteinfegerhandwerk

Das Schornsteinfegerhandwerk wird künftig einen wesentlichen Teil seiner Umsätze im Wettbewerb am Markt erwirtschaften müssen. Die Bezirksschornsteinfegermeister hatten bisher einen gesetzlich vorgegebenen sehr eng gefassten Tätigkeitskatalog. 
24.04.2008
LIV Nordrhein-Westfalen

Wissenswertes über Kaminbrände

Eigentlich muss es "Rußbrände" heißen, denn nicht der Schornstein gerät in Brand, sondern der im Schornstein haftende Ruß entzündet sich und man spricht dann von einem Kaminbrand.
28.11.2006
LIV Nordrhein-Westfalen


Bundesland: Nordrhein-Westfalen
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

Frank Brockmann

Schornsteinfegermeister Gebäudeenergieberater HWK
Mühlenstraße 56
49186 Bad Iburg
Tel.: 05403 795363
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Mobil.: 0160 7425866

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Innung Münster
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